Gute Nachrichten für Halter von Nutztieren, die Wolfsrisse an ihren Herden zu beklagen hatten: Sie bekommen nun auch die indirekten Kosten wieder vollständig erstattet, die durch den Wolfsangriff entstanden sind. Aktuell wird den Geschädigten zwar für die gerissenen bzw. verwundeten Tiere eine 100prozentige Entschädigung gezahlt, Kosten für die tierärztliche Behandlung oder für die Suche nach geflohenen Tieren wurden jedoch nur zu 80 Prozent erstattet.
Diese Einschränkung hat die Europäische Kommission am 5. März 2024 rückwirkend berichtigt und die Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten angepasst. Somit dürfen indirekte Kosten zu 100 Prozent ausgeglichen werden und der Ausgleich darf den Marktwert der betroffenen Tiere übersteigen.
Die Landesdirektion, die für den Schadensausgleich zuständig ist, wird nun die seit 1. Juli 2023 getroffenen und berührten Bescheide prüfen, korrigieren und die anfallenden Nachzahlungen an die Geschädigten ausführen. Ein Antrag der betroffenen Nutztierhalter ist nicht erforderlich.
Im Freistaat Sachsen werden Schäden an Nutztieren, bei denen der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann, finanziell ausgeglichen. Dies gilt für alle Nutztierarten. Voraussetzung für die Gewährung von Schadensausgleich ist neben der Feststellung des Verursachers (Wolf, Luchs, Bär) im Rahmen einer Rissbegutachtung die zeitnahe Schadensmeldung (innerhalb von 24 Stunden) an die Fachstelle Wolf und die Einhaltung des geforderten Mindestschutzes bei Schafen, Ziegen und Gatterwild.
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