Grundsatzbeschluss: Zukunft Kreismuseum Grimma
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma fasste folgenden Grundsatzbeschluss:
1. Die Stadt Grimma beabsichtigt die begonnenen Verhandlungen mit dem Landkreis Leipzig zur Übernahme des Kreismuseums Grimma in ihr Eigentum und ihre Trägerschaft fortzuführen. Die Stadtverwaltung wird dazu eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Stadtrates gründen.
2. Ziel der Verhandlungen ist die Prüfung der Übereignung des Museums unter dem Vorbehalt einer dauerhaften Finanzierbarkeit durch die Stadt Grimma.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Leipzig weitere Abstimmungen zu führen, sich in die Nachbesetzung der Stelle der Museumsleitung zielorientiert einzubringen und den Stadtrat regelmäßig zum Stand zu informieren.
4. Die Verwaltung wird unter Beachtung der vorgenannten Regelungen ermächtigt einen Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Leipzig zu erarbeiten und dem Stadtrat vor Abschluss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Kreismuseum Grimma stellt ein wichtiges kulturelles Erbe für die Stadt Grimma dar. Es beherbergt wertvolle historische Sammlungen und erfüllt eine Funktion in der kulturellen und musealen Landschaft der Region. Aktuell befindet sich das Museum im Eigentum und in der Trägerschaft des Landkreises Leipzig.
Die Möglichkeit einer Übernahme durch die Stadt Grimma bietet Chancen, die museale Entwicklung stärker an die lokalen Bedürfnisse anzupassen und eine direkte Einflussnahme auf die inhaltliche und konzeptionelle Ausrichtung des Museums zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen jedoch die langfristige Finanzierbarkeit und die damit verbundenen personellen und sachlichen Ressourcen sorgfältig geprüft werden.
Die Stelle der Museumsleitung muss in diesem Jahr neu besetzt werden. Der Landkreis ist bereit, diese Stelle auf eigene Kosten zunächst befristet nachzubesetzen. Die Stadt Grimma soll eng in den Auswahlprozess eingebunden werden. Ziel ist es, dass die neue Museumsleitung gemeinsam mit der Arbeitsgruppe der Stadt Grimma und den Vertretern des Landkreises ein Konzept zur Neuausrichtung und zum Trägerwechsel unter Beachtung der finanziellen und organisatorischen Auswirkungen erarbeitet.
Mit dem Beschluss wird der Stadtverwaltung das Mandat erteilt, entsprechende Verhandlungen mit dem Landkreis Leipzig aufzunehmen. Eine endgültige Entscheidung über die Übernahme soll erst nach Vorlage der Verhandlungsergebnisse und einer umfassenden Analyse der finanziellen Machbarkeit erfolgen. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Leipzig ist notwendig, um eine Arbeitsgrundlage für spezifische Fördermittelverfahren vorweisen zu können.
Der Grundsatzbeschluss enthält Arbeits- und Prüfaufträge, die keine direkten Kosten verursachen. Die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme des Museums werden im weiteren Verlauf der Abstimmungen ermittelt und mit dem Stadtrat besprochen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Turmweg in Kaditzsch“
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma billigte den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch“. Auf der Grundlage dieses Entwurfs ist die öffentliche Auslegung durchzuführen. Gleichzeitig sind die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Das Grundstück befindet sich zwischen der Wohnbebauung des Turmweg 7 und der Höfgener Straße. Diese landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Mit der Ergänzungssatzung wird Baurecht für zwei Einfamilienhäuser geschaffen und damit die Bebauung bis zur Höfgener Straße städtebaulich abgerundet sowie die Ausdehnung klar definiert. Die an der Höfgener Straße liegende Streuobstwiese wird erhalten. Mehrere Obstbäume kommen im Zuge der Ausgleichspflanzungen hinzu.
In der Januar-Sitzung des Stadtrates wurde die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch“ beschlossen. Die Kosten für die Erstellung der Ergänzungssatzung sowie die Kosten für die Erschließung des Gebietes werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Vorstellung der Machbarkeitsstudie des Teletubbylandes wurde vertagt.
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